Heute hatte ich mal richtig Grund für einen kleinen Tobsuchtsanfall. Und das kam so:
Gestern beauftragte ich via Webseite meines sehr geschätzten Hausarztes ein neues Rezept für mein Schilddrüsenmedikament. Dieses wird nur in 100er-Packungen abgegeben und ich muß es täglich nehmen, so daß ich also de facto einmal im Quartal ein neues Rezept brauche.
Und der Hausarzt hält ja praktischerweise dieses vorbereitete Formular zur Rezeptanforderung online bereit, da brauche ich deshalb nicht durch die halbe Stadt zu fahren, wie prima… Gedacht, geklickt.
Heute morgen nun eine E-Mail aus der Praxis: „Leider kann ich Ihnen das Rezept nicht vorbereiten. Sie müssen bitte erst einmal Ihre Versichertenkarte einlesen lassen.“ Was?!
Ich muss also nicht wegen des Rezeptes durch die halbe Stadt, wohl aber wegen des Einlesens der Karte?! Wegen des Einlesens einer Karte, auf die die Praxis ja sowieso Zugriff hat und also auch online feststellen könnte, daß sie noch gültig ist?! Oder worum geht es bei dieser Einleserei?
Da wurde ja mal wieder eine Menge nicht nachgedacht! Herrje.
(Rumpelstilzchen tobt aus dem Bild.)
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Das ist doch normal, liebe Uschi, dass du einmal im Quartal deine Karte beim Doc einlesen lassen musst, wenn du etwas willst. Egal, ob ein Besuch bei ihm oder Rezepte/Überweisungen.
„Dass sich die Arztpraxen in jedem Quartal die Gesundheitskarte von ihren Patienten vorzeigen lassen müssen, ist so im Bundesmantelvertrag geregelt (externer Link), erklärt ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns auf BR24-Anfrage. Die Vereinbarung wurde zwischen dem GKV-Spitzenverband, also der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschlossen.
Das Vorlegen dient zum einen dazu, die Identität der Versicherten zu prüfen. Auf den Gesundheitskarten sind laut einem AOK-Bayern-Sprecher Informationen wie Unterschrift, Name und Geburtsdatum zu finden. Für den Patienten sei es der Versicherungsnachweis. Für den Arzt diene die Karte zudem als Nachweis für die Abrechnung der erbrachten Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Das heißt: Für die Identifikation und die Abrechnung im Quartal ist häufig der Gang zum Arzt nötig.“
(Hab ich extra für dich rausgesucht 😉 )
Ohne eingelesene Karte darf die Praxis im Regelfall keine Kassenrezepte oder Überweisungen ausstellen. Somit ist eine Überprüfung der Daten und ein „Einlesen“ pro Quartal nötig. An die Quartale sind die Praxen wegen der Abrechnung gebunden. Total blöde, lästig und vielleicht unlogisch erscheinend- aber leider korrekt, Liebelein.
Dass es definitiv und unbestreitbar eine der besonders albernen Bürokratie-Top-Leistungen unseres Gesundheitssystems ist, kann man gar nicht oft genug erwähnen. Ich hoffe sehr, dass sie daran arbeiten, dass man seine Karte irgendwann auch online vorlegen und „einlesen“ lassen kann, aber noch ist es nicht soweit.
Ich habe mir derweil angewöhnt, meine Karte bei meinem Hausarzt immer schon mal „auf Vorrat“ einlesen zulassen, wenn ich sowieso grade dort in der Nähe bin. Als ich im Januar also einmal in die Stadt gegangen bin, bin ich auch bei meinem Hausarzt vorbeigegangen, habe darum gebeten, meine Karte schon mal einzulesen und jetzt kann ich mir problemlos mein vierteljährliches Schilddrüsen- Rezept (ja, ich auch) online ausstellen lassen, wenn es wieder dran ist
Ich schicke die Krankenkassenkarte immer (mit vorfrankiertem Rücksendeumschlag) einfach per Post hin, das sehe ich null ein, dafür jedes Quartal durch die Gegend zu gurken. Es ist super dämlich und ein schönes Beispiel für idiotische Bürokratie. (Falls man sie während ihrer Rundreise mal unerwartet dringend braucht: Zumindest bei der TK kann man sich eine Versichertenbestätigung eben ausdrucken oder runterladen, das funktioniert gut.)
Auch gute Tricks… Wobei ich in der letzten Zeit so viel Vertrauen in die Deutsche Post verloren habe, daß mir das Verschicken der Versichertenkarte widerstreben würde.