Da gibt es einen Vollhorst, dessen Hobby (Hobby!) es ist, Arztpraxen bzw. Ärztinnen und Ärzte anzuzeigen, die „Schwangerschaftsabbruch“ im Leistungskatalog ihrer Website aufführen. Sie werben nicht offensiv damit, sie geben nur an, daß sie es machen, wenn es seitens der Patientin gewollt ist.
Ich möchte als professionelle Werbefrau mal deutlich darauf hinweisen: Ein Punkt innerhalb einer Aufzählung und außerhalb eines gestalteten Werbe-Irgendwas ist keine Werbung! Wirklich nicht. Ich jedenfalls bekäme dafür kein Honorar…
Insofern verstehe ich Gerichte nicht, die aufgrund des Werbeverbots für Abtreibungen – §219a – gegen die angezeigten Mediziner urteilen. Sitzen denn wirklich so viele Weltfremde auf den Richterstühlen?
Ich verstehe auch eine Rechtsprechung nicht, die Frauen die Intelligenz und das Urteilsvermögen abspricht, anhand eingeholter Informationen eine eigene, begründete und ganz sicher überlegte Entscheidung für sich selbst zu treffen. Wie arrogant ist das denn?
Und ich verstehe Männer nicht, die tatsächlich meinen, sie könnten darüber Bescheid wissen, was rund um diese gelegentlich schwere und in jedem Fall urweibliche Entscheidung in einer Frau vorgeht. Tickt Ihr noch ganz richtig?
Daß ich diesen feigen, widerlichen Anonym-Idioten, den die „taz“ interviewt hat, nicht verstehe, bedarf wohl keiner weiteren Begründung.
Ich zürne.
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Liebe Uschi, inhaltlich gebe ich dir natürlich Recht. Allerdings redet der §219a nicht von Werbung. Es heißt „wer … öffentlich … anbietet“. Eine Homepage ist insofern schon ein öffentliches Angebot, keine Werbung. Was daraus gemacht wird und das es wirklich Leute gibt, die nach solchen Angeboten suchen, ist zum k… Die Richter halten sich an den Wortlaut des Gesetzes. Das hat nichts mit den Frauen zu tun (hoffe ich) liebe Grüße Biggi
Ah! Danke für die Aufklärung – ich hätte mir den Paragraphen besser selbst vorher mal durchgelesen… Dann muß nicht nur das anzeigewütige Pack weg, sondern auch der Paragraph. Ja, meine Meinung.